
Störsicherheit, Störfestigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität sind bei elektronischen Komponenten und Baugruppen in Fahrzeugen von ganz besonderer Bedeutung. Die Europäische Union hat dafür spezielle Vorschriften erlassen. In Deutschland werden diese vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht. Analog zum CE-Zeichen gibt es im Kfz-Bereich ein eigenes Produktkennzeichen (E-Zeichen).
Das IMST Prüfzentrum übernimmt als technischer Dienstleister alle relevanten EMV-Prüfungen für EUBs (Elektrische/elektronische Unterbaugruppen) im Kfz-Bereich, die für die Erlangung der Typgenehmigungen durch das KBA erforderlich sind. Das Einreichen der Prüfberichte und technischen Unterlagen beim Kraftfahrt-Bundesamt übernehmen wir gerne für Sie!
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus fordern Kraftfahrzeughersteller für bestimmte Produktgruppen weitergehende Produktqualifizierungen. Diese sind in sogenannten Hausnormen für Kfz-Komponenten niedergelegt. Auch hierfür bieten wir entsprechende Prüfungen an.
Infobox/ Normen:
71/245/EWG * VO 2009/19/EG (Anhänge VII-X) VO (EU) 44/2014 * VO (EU) 2016/1824 (Anhang VII) VO (EU) 2015/208 * VO (EU) 2016/1788 (Anhang XV, Teile 3-5) VO (EU) 2015/208 * VO (EU) 2016/1788 (Anhang XV, Teile 6-8) UN-R 10 ÄS 05/06 (Anhänge 4-10) Prüfverfahren im Prüfumfang für Genehmigungen und Marktüberwachung nach nationalen Vorschriften und zu neuen Techniken und Konzepten. |