Die EM-Felder von Energieversorgungseinrichtungen wie Hochspannungsfreileitungen, Transformatorstationen und Bahn-Freileitungen stehen ebenfalls in der Kritik. Auch Rundfunk -und TV-Sender sind davon betroffen.

Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Allgemeinbevölkerung die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz 26. BImSchV) geschaffen. Dieses Gesetz behandelt hierbei Hochfrequenzanlagen (10 MHz-300 GHz) und Niederfrequenzanlagen (50 Hz, 16 2/3 Hz).
Das IMST Prüfzentrum bietet:
- Durchführung von Messreihen sowie die Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die 26.BImSchV
- Computergestützte Simulation und Prognose der Expositionsverteilung von Feldern unterschiedlicher Quellen, z.B. Mobilfunk-Basisstationen, Hochspannungs-Freileitungen, etc.
- Durchführung von wissenschaftlich-technischen Studien und Untersuchungen zu elektromagnetischen Immissionen
- Erstellung von gerichtsverwertbaren Gutachten und Reports
Infobox/Normen:
26. BImSchV |
DIN VDE 0848 Teil 1 |
ICNIRP Empfehlungen |